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Pressemitteilung

"Irreführende und verwirrende Anschuldigungen des Landrats"

Schicksal vieler Ungeimpfter ernst nehmen - viele Geimpfte stecken sich auch an

"Etwas mehr Mäßigung würde dem Landrat guttun" (ÖDP-Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck)

Rottal-Inn.  „Etwas mehr Mäßigung würde dem Landrat und der Sache guttun“ so ÖDP-Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck als Antwort auf den Vorwurf von Michael Fahmüller, der ÖDP-Fraktionsvorsitzende würde sich bezüglich der Kündigung der Hebammen immer weiter in die Fantasie- und Gerüchtewelt der Fake News-Szene verstricken.

Mit dieser These stützte sich der Landrat auf die Aussage Rettenbecks, „Hintergrund war offensichtlich die Tatsache, dass sie (Anmerkung der Redaktion: die Hebammen) ungeimpft waren“.  Dazu Sepp Rettenbeck: „Nun, nachdem eine der beiden Hebammen auf mich zugekommen sei, habe ich mit beiden Hebammen telefoniert“. Und die Indizien seien für ihn nach wir vor klar: „Die Tatsache, dass sie ungeimpft waren, spielte dabei eine entscheidende Rolle“ so der ÖDP-Kreisrat. Außerdem sei es schon komisch, dass langjährigen Hebammen nach 21 bzw. sogar 33 Jahren ausgerechnet Ende Dezember fristgerecht zum Ende März gekündigt wurden.

Völlig „verwirrend“ sei jedoch nach Ansicht von Sepp Rettenbeck die Anschuldigung, er habe den Landrat bzw. den Verwaltungsrat für die Kündigungen der beiden Hebammen verantwortlich gemacht: „Das habe ich nie behauptet!“ Vielmehr darf nach Ansicht des ÖDP-Fraktionsvorsitzendem Sepp Rettenbeck das Schicksal vieler ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rottal-Inn-Kliniken dem Landrat und der Kreispolitik nicht egal sein: „Dem Landrat ist das aber anscheinend – und das ist das eigentliche Trauerspiel“ so Sepp Rettenbeck.

Nicht nachvollziehbar sei auch der Vorwurf des Landrates, ich hätte mit der Kündigung der Hebammen gegen die Verschwiegenheitspflicht eines Verwaltungsrates verstoßen. Die beiden Hebammen seien auf ihn zugekommen, mit dem Verwaltungsrat habe dies überhaupt nichts zu tun gehabt. „Ja, ich habe mich zu ihren Fürsprechern gemacht. Dazu stehe ich!“ so Sepp Rettenbeck. Vielmehr müsse sich der Landrat, aber auch die übrigen Mitglieder des Kreistages fragen lassen, ob ihnen das Schicksal von mehr als 100 ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rottal-Inn-Kliniken und vielen anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Landkreis einfach egal sei – „ausgerechnet jetzt, da sich auch die Geimpften und Geboosterten massiv anstecken“.

Völlig „irreführend und verwirrend“ sei zudem die Aussage des Landrates, die Pandamiebekämpfung sei eine rein staatliche Aufgabe: „Hat der Herr Landrat schon vergessen, dass neben ihm viele Fraktionen im Kreistag zum Impfen aufgerufen haben und dazu beigetragen haben, die Ungeimpften noch mehr in die Enge zu treiben?“ fragt der Vorsitzende der ÖDP-Kreistagsfraktion. Vielmehr sollten sich der Landrat und so manche Fraktionen im Kreistag ein Beispiel vom Landkreis Straubing-Bogen nehmen. Dort habe der Kreistag beschlossen: Der Landrat möge sich beim Ministerpräsidenten dafür einsetzen, dass „die selektive Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zurückgenommen wird“. Würde „die ÖDP so etwas beantragen, käme wohl gleich wieder die Schublade: Coronaleugner, Reichsbürger, Schwurbler, Querdenker“ so Sepp Rettenbeck.

Abschließend geht der ÖDP-Fraktionsvorsitzende noch auf den Vorwurf ein, „Spaziergänger würden bewusst den Bruch geltenden Rechts“ darstellen. Dazu Sepp Rettenbeck: „Wenn dem so sei, soll doch der Landrat bzw. der Landkreis nicht ständig dagegen hetzen, sondern eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und die Spaziergänge verbieten. Selbstverständlich würde ich mich daranhalten“. Dies sei nach dem Bundesverfassungsgericht zumindest vorerst auch möglich, jedoch verfassungsrechtlich noch eine offene Frage.

Abschließend Sepp Rettenbeck: „Rechtswidrig waren auf jeden Fall viele Corona-Maßnahmen. Rechtswidrig war die willkürliche Verkürzung des Genesenstatus. Und rechtswidrig sei nach Meinung mancher Juristen auch die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, bei der berufsbezogenen Impfpflicht „großzügigste Übergangsregelungen“ zu geben, was „de facto zunächst einmal ein Aussetzen des Vollzugs“ bedeute. Sepp Rettenbeck augenzwinkernd: „Auch wenn der Ministerpräsident diesem Gesetz zuvor zugestimmt hat, gebe ich ihm in dieser Sache ‚rechtswidrig‘ Recht! Die berufsbezogene Impfpflicht gehört weg! Hoffentlich sagt Söder aber morgen schon nicht wieder etwas ganz anderes als gestern“.

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