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Pressemitteilung

Quote von 70 Prozent für die Kommunen

Wie werden die Gelder des Sondervermögens verteilt? - Landkreis soll sich beim Freistaat stark machen

Sepp Rettenbeck

Rottal-Inn. Wieviel von dem Sondervermögen des Bundes kommt bei den Kommunen an? Darüber möchte die ÖDP-Kreistagsfraktion jetzt Klarheit und drängt darauf, dass Bayern mindestens 70 Prozent seiner Mittel an die Kommunen weitergibt. Ein entsprechender Antrag zur Behandlung im Kreisausschuss wurde an Landrat Michael Fahmüller gestellt.

Laut des Antrages soll bei der Bayerischen Staatsregierung nachgefragt werden, wie hoch der Anteil sein wird, den Bayern seinen Kommunen aus dem für Länder und Kommunen vorgesehenen „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro übergeben wird. „Insbesondere möge darauf hingewirkt und mitgeteilt werden, ob der Anteil für die Kommunen in Bayern mindestens die Quote von 70 Prozent der gesamten für den Freistaat vorgesehenen Mittel sein werden“. Außerdem soll auch das Verfahren für die Zuweisungen an die Kommunen dem Landkreis mitgeteilt werden.

In der Antragsbegründung verweisen die Kreisräte von ÖDP/Parteifreie Bürger auf das sog. „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro des Bundes für die Behebung des Investitionsstaus in Ländern und Kommunen. Dabei können die Länder selbst entscheiden, welchen Anteil die Länder an die Kommunen weitergeben.  Dazu Fraktionsvorsitzender Sepp Rettenbeck: „Über die Kommunen laufen 70 Prozent aller staatlichen Investitionen, deshalb halten wir es auch für angemessen, dass von dem Sondervermögen an die Bundesländer auch 70 Prozent an die Kommunen weitergegeben werden wird“.  So habe beispielsweise Sachsen-Anhalt bereits angekündigt, mindestens 70 Prozent der Landesmittel an die Kommunen weiterzugeben.

Zudem wäre es nach Auffassung der ÖDP-Fraktion für die Kommunen eine große Hilfe und Entlastung, „wenn die Mittel auch überwiegend unbürokratisch an die Kommunen weitergegeben werden“. Auch hier sei beispielhaft Sachsen-Anhalt anzuführen: Dort werde der überwiegende Teil über pauschale Förderbudgets an die Kommunen weitergegeben. Damit würden langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren entfalllen.  

„Die Haushaltsplanung unseres Landkreises für das kommende Jahr und die mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre wird sicher leichter zu erstellen sein, wenn einigermaßen klar ist, in welchem Umfang zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über den Freistaat Bayern an die Kommunen fließen“ heißt es abschließend in der Antragsbegründung.

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