Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

"Dürftig und ungenügend"

Trotz gesetzlicher Pflicht - Investitionszuschüsse für Krankenhäuser vom Freistaat sind unzureichend

Investitionen für Krankenhäuser müssen - wie gesetzlich vorgeschrieben - vollumfänglich vom Freistaat übernommen werden findet ÖDP-Landtagskandidat Sepp Rettenbeck

Rottal-Inn. „Auch wenn Landtagsabgeordneter Martin Wagle die 18,4 Mio. Fördergelder des Freistaates für die Krankenhäuser verteilt auf fünf Jahre (2018 – 2022) als großartige Leistung der bayerischen Staatsregierung – und damit natürlich auch für seine CSU – hinstellt, sieht eine sachliche politische Analyse dürftig und ungenügend aus“ so ÖDP-Fraktionsvorsitzender und ÖDP-Landtagskandidat Sepp Rettenbeck.

Zum einen sei der Freistaat Bayern gesetzlich verpflichtet, die Investitionen im Krankenhausbereich zu übernehmen: „Dieser Verpflichtung kommt aber der Freistaat bei weitem nicht nach“ so Rettenbeck. So liege aktuell der tatsächliche Investitionsbedarf nach Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bayernweit bei rund 1 Mrd. Euro, der Freistaat Bayern zahle hingegen nur rund 640 Millionen Euro. Und auch im Landkreis sei die Baumaßnahme der Psychosomatischen Fachklinik nicht vollständig über Fördergelder finanziert worden, von 9 Millionen Euro blieben immerhin 2 Millionen bei den Kliniken bzw. beim Landkreis. Auch bei der geplanten Baumaßnahme in Eggenfelden werden die Kliniken bzw. der Landkreis eine Eigenbeteiligung im zweistelligen Millionenbereich stemmen müssen.

Auch im langfristigen Vergleich habe der Freistaat seine Fördermittel für Investitionen nach Angaben des ÖDP-Landtagskandidaten Sepp Rettenbeck deutlich zurückgefahren: „So sank die durchschnittliche jährliche Quote von 1991 bis 2021 im Vergleich zu 2011 bis 2021 real um 42 Prozent“.

Wie bereits vor der letzten Landtagswahl 2018 habe Ministerpräsident Söder nun angekündigt, die Mittel anzuheben – ab 2024 auf 1 Mrd. Euro pro Jahr, was Sepp Rettenbeck als „gut und überfällig“ bezeichnet, aber: „Die Krankenhäuser brauchen jedoch nicht alle fünf Jahre zu Wahlkampfzeiten Finanzaufstockungen, sondern eine dauerhafte und vollumfängliche Übernahme der Investitionskosten durch den Freistaat, so wie es das Gesetz auch vorschreibt“.

Zudem hätten die 18,4 Mio. Euro des Freistaates nach Ansicht von Sepp Rettenbeck noch einen Schönheitsfehler, den MdL Martin Wagle unerwähnt lässt. Laut dem bayerischen Finanzausgleichsgesetz sind nämlich die Landkreise über die Krankenhausumlage verpflichtet, den bayerischen Fördertopf für Investitionen zu füllen: „In jedem Euro des Freistaates stecken also 50 Cent kommunale Gelder der Landkreise und kreisfreien Städte“ macht der ÖDP-Landtagskandidat aufmerksam. Und hier sehe die Rechnung über die letzten fünf Jahre nach Angaben von Sepp Rettenbeck „alles andere als erfreulich“aus: Während der Landkreis 18,4 Mio. Fördergelder erhalten habe, überwies er andererseits 13 Mio. Euro über die Krankenhausumlage an den Freistaat Bayern.

Zurück