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Pressemitteilung

Rede zum Kreistagsbeschluss vom 30.07.2012

Das Bürgerbegehren bezüglich der Krankenhäuser in Simbach und Pfarrkirchen nach dem Gerichtsurteil in die Tat umzusetzen:

Die ÖDP-Fraktion akzeptiert das Urteil aus rechtlicher Sicht voll und ganz – auch wenn die eine oder andere Argumentation wir so nicht teilen und einige Fragen v. a. aus politischer Sicht offen bleiben. Eine mögliche Klage gegen das Urteil war jedenfalls innerhalb unserer Fraktion überhaupt kein Thema. Aus dem Urteil ergeben sich jedoch für uns mehrere Fragestellungen, die auf eine Antwort warten, wenn der Inhalt des Bürgerbegehrens so zur Grundlage unseres Handelns, zum Auftrag für uns Kreisräte werden soll:
Vorneweg aber eine positive Anmerkung zu einer klarstellenden Aussage des Urteils: Bei der geforderten internistischen stationären Grundversorgung sind keine Intensivbetten notwendig – so das Urteil. Deshalb ist es auch irreführend, wenn ein führender Vertreter der BI in einem Leserbrief vom 23.07.12 schreibt „Der Begriff ‚internistische stationäre Grundversorgung‘ müsste allen Beteiligten klar sein, wurde doch bis 31.12.2010 im Krankenhaus Simbach das ‚Spektrum der internistischen Grundversorgung‘ angeboten“.  Bekanntlich gab es bis dahin auch noch die sehr kostenintensive Intensivabteilung in Simbach!
Doch nun zu den Problembereichen:
1. Das Urteil enthält bezüglich der Konkretisierung und Klarstellung des Bürgerbegehrens den Satz „dass die verlangten medizinischen Versorgungsleistungen anzubieten seien und die zuständigen Organe dafür sorgen müssten, dass dies geschehe, selbst wenn es den Landkreis etwas koste“.
Auf der anderen Seite befindet sich auf Seite 13 der Satz „Einsatz bedeutet ernsthaftes und nachhaltiges Bemühen, ohne dass der Beklagte einen Erfolg seiner Bemühungen schuldet“.   Ich weiß nicht, ob das Gericht mit diesen Aussagen es jeder Seite irgendwie recht machen wollte, für die politische Umsetzung vor Ort steckt darin auf jeden Fall erhebliches Konfliktpotential, Konfliktpotential, das wieder zu Lasten unserer Krankenhäuser und den darin Beschäftigten gehen könnte. Dies wäre für unsere gerade im Neuaufbau befindlichen Krankenhäuser äußerst fatal, weil auch die bundespolitischen Rahmenbedingungen nach wie vor nicht besser werden. Die letzten Wochen und Monate haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Landkreise in unserer näheren Umgebung immer stärker unter Druck mit ihren Krankenhäusern kommen, die Landkreise Dingolfing-Landau, Cham und Freyung-Grafenau können ein Lied davon singen.
Übrigens: Selbst die noch vor knapp drei Jahren vor Kraft strotzenden Vertreter der Rhön AG sind mittlerweile selber ein Übernahmekandidat geworden!
2. Das Urteil muss nicht,  aber es kann sich zu einem politischen Sprengstoff aus finanzieller Sicht entwickeln: Zur Erinnerung: Unsere Krankenhäuser  standen ja deshalb zum Verkauf, weil aus bekannten Gründen zu wenige Strukturreformen vorgenommen wurden und die Krankenhäuser finanziell am Boden lagen. Es kann und darf nicht sein, dass wir durch dieses Bürgerbegehren wieder genau dorthin kommen, wo wir 2009 standen: Vor dem finanziellen Ruin und zum Verkauf. In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich in Erinnerung rufen, was die Bürger 2009 in überaus großer und deutlicher Mehrheit beschlossen haben: a) Keinen Verkauf der Kreiskrankenhäuser und b) dass der Landkreis ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept entwickelt – beides gehört zusammen.  Dies darf auf keinen Fall durch dieses Bürgerbegehren untergraben werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, wäre unserer Ansicht nach zwingend ein neuer Bürgerentscheid notwendig. Deshalb bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Landrat, klarzustellen, ob an einem tragfähigen wirtschaftlichen Gesamtkonzept für unsere Kliniken festgehalten wird!
Sollte dies der Fall sein, können wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, vor allem auch deshalb, weil wir neue Unruhe für unsere Beschäftigten vermeiden wollen. So können wir es uns nicht vorstellen, dass wir die notwendigen qualifizierten Ärzte (v. a. Kardiologie und Akutgeriatrie) bekommen, wenn wieder der Hick-Hack um die Krankenhäuser  losgehen würde…, …. die Ruhe, welche die Krankenhäuser benötigen, hat jedoch dann seine Grenze, wenn der Weg des wirtschaftlich, tragfähigen Gesamtkonzeptes verlassen wird. Sollte dies wirklich der Fall sein, ist ein neuer Bürgerentscheid zwingend notwendig: Denn der Bürgerwille von 2009 ist für uns nach wie vor Verpflichtung!
Sepp Rettenbeck, im Namen der ÖDP-Fraktion

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